Die NRW-Landesregierung hatte Demonstrationen zu Silvester und Neujahr verboten, das Oberverwaltungsgericht hat dieses Versammlungsverbot nun kurzfristig gekippt. Partys in der Öffentlichkeit bleiben aber verboten.
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Die NRW-Landesregierung hatte Demonstrationen zu Silvester und Neujahr verboten, das Oberverwaltungsgericht hat dieses Versammlungsverbot nun kurzfristig gekippt. Partys in der Öffentlichkeit bleiben aber verboten.
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