Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das von der niedersächsischen Landesregierung erlassene generelle Feuerwerksverbot für Silvester außer Kraft gesetzt. Das Verbot sei aus Infektionsschutzgründen nicht notwendig.
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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das von der niedersächsischen Landesregierung erlassene generelle Feuerwerksverbot für Silvester außer Kraft gesetzt. Das Verbot sei aus Infektionsschutzgründen nicht notwendig.
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