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Moin Leute,
die BAM hat sich da ganz klar geäußert. Es wird keine weitere Zulassung von Luftheulern geben, neue Firmen haben also das Nachsehen. Die BAM-Zulassung der alten Bestände ist schon erloschen, ebenso der Einzelartikel. Für abgepackte Sortimente gilt, wenn sie vor dem 01.01.2008 eingekauft wurden (vom Händler) sie noch abverkauft werden dürfen bis zum 01.07.2009. Danach müssen sie, auch aus den Sortimenten, entfernt werden. Die UB-Nummern bleiben davon unbeeindruckt, es darf nur kein "Ersatz" beigelegt werden, da sonst auch diese Zulassung erlischt.
Grüße,
Tom
Geändert von Tom Engelhardt (05/09/09 um 22:May Uhr)
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