Pyroland
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Thema: Luftheuler????

  1. #31
    Senior Mitglied Avatar von knall teufel
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    hallo HRBWBN hast ja recht !!!!! aber dann müssten ja die fotos aus dem forum herraus genommen werden .

  2. #32
    Senior Mitglied Avatar von HRBWBN
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    Zitat Zitat von knall teufel Beitrag anzeigen
    hallo HRBWBN hast ja recht !!!!! aber dann müssten ja die fotos aus dem forum herraus genommen werden .
    Wollte keinen maßregeln,als Mods haben wir auch eine Verantwortung gegenüber dem Admin.
    Deshalb die Info.

    Zumal die Fotos auch aus Zeiten,wo dieser noch eine Zulassung besaß,stammen können.
    Geändert von HRBWBN (08/18/09 um 13:Aug Uhr)
    Gruß Heinz

    DYNAMITO EXPLODITO

  3. #33
    zion
    Guest
    der besitz von Luftheulern ist nicht verboten. das selbe Thema hatten wir letztens im feuerwerk-Forum
    ich zitiere mal UnkrautEx aus dem Feuerwerk-forum
    "Nö.
    Seh' ich anders. Warum ? Weil ich den Paradingsda 47 des SprengGs in der Zwischenablage hab'

    Der gemeine Heuler darf nicht mehr:
    Zitat:
    ... verbracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden ..
    Von Aufbewahren, Lagern, Besitzen (und Vernichten) steht da nichts. Ich unterstelle Absicht, zumal das 4.SprengÄndG die entsprechende Stelle unverändert lies.

    Ich finde keine (andere) Stelle, welche die Aufbewahrung ohne Erlaubnis sanktioniert."
    Geändert von zion (08/18/09 um 00:Aug Uhr)

  4. #34
    Senior Mitglied Avatar von HRBWBN
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    Zitat Zitat von zion Beitrag anzeigen
    der besitz von Luftheulern ist nicht verboten. das selbe Thema hatten wir letztens im feuerwerk-Forum
    ich zitiere mal UnkrautEx aus dem Feuerwerk-forum
    "Nö.
    Seh' ich anders. Warum ? Weil ich den Paradingsda 47 des SprengGs in der Zwischenablage hab'

    Der gemeine Heuler darf nicht mehr:
    Zitat:
    ... verbracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden ..
    Von Aufbewahren, Lagern, Besitzen (und Vernichten) steht da nichts. Ich unterstelle Absicht, zumal das 4.SprengÄndG die entsprechende Stelle unverändert lies.

    Ich finde keine (andere) Stelle, welche die Aufbewahrung ohne Erlaubnis sanktioniert."
    Lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen,da ich,wie alle Menschen,nicht allwissend bin.Doch wie sieht es mir "anderen überlassen" aus? Da dieser Artikel jetzt keine Zulassung mehr besitzt,also KL.IV ist/sein könnte,dürfte es meines bescheidenen Wissens ohne entsprechende Erlaubnis/Lagermöglichkeit schlecht aussehen.Außerdem ist die "Vernichtung" eine Verwendung.
    Würde mich freuen,wenn Du im Interesse aller Forumsmitglieder,uns auf dem laufenden halten würdest/könntest.
    Gruß Heinz

    DYNAMITO EXPLODITO

  5. #35
    zion
    Guest
    Ich hab es so aus dem Feuerwerks-Forum übernommen.
    hier mal der link,hoffe Ich darf den einfügen.
    https://www.feuerwerk-forum.de/showth...3493&highlight
    ab Beitrag 24
    Geändert von zion (08/18/09 um 11:Aug Uhr)

  6. #36
    Senior Mitglied Avatar von HRBWBN
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    Danke für den Link.Hatte den Beitrag nur so mal überflogen,lese ihn jetzt mal genauer.
    Gruß Heinz

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