Zitat Zitat von zion Beitrag anzeigen
der besitz von Luftheulern ist nicht verboten. das selbe Thema hatten wir letztens im feuerwerk-Forum
ich zitiere mal UnkrautEx aus dem Feuerwerk-forum
"Nö.
Seh' ich anders. Warum ? Weil ich den Paradingsda 47 des SprengGs in der Zwischenablage hab'

Der gemeine Heuler darf nicht mehr:
Zitat:
... verbracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden ..
Von Aufbewahren, Lagern, Besitzen (und Vernichten) steht da nichts. Ich unterstelle Absicht, zumal das 4.SprengÄndG die entsprechende Stelle unverändert lies.

Ich finde keine (andere) Stelle, welche die Aufbewahrung ohne Erlaubnis sanktioniert."
Lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen,da ich,wie alle Menschen,nicht allwissend bin.Doch wie sieht es mir "anderen überlassen" aus? Da dieser Artikel jetzt keine Zulassung mehr besitzt,also KL.IV ist/sein könnte,dürfte es meines bescheidenen Wissens ohne entsprechende Erlaubnis/Lagermöglichkeit schlecht aussehen.Außerdem ist die "Vernichtung" eine Verwendung.
Würde mich freuen,wenn Du im Interesse aller Forumsmitglieder,uns auf dem laufenden halten würdest/könntest.