Pyroland
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Thema: Ddr

  1. #1
    Raritätentester Avatar von aggROBerlin
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    Ddr

    Aero Teufel
    Steigender Pyrokreisel
    Peng Blizzard

    Sind allerdings alle leer
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    Geändert von aggROBerlin (01/15/07 um 18:Jan Uhr)
    aggROBerlin

  2. #2
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    Altes Feuerwerk

    Ist es eigentlich erlaubt, so altes Feuerwerk (wie z. B. aus der DDR) jetzt noch abzubrennen?

    MfG,
    TwiX*

  3. #3
    Moderator/Sponsor Avatar von Sascha
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    Alles was zu DDR zeiten war hat keine BAM Nummer und ist somit Klasse 4 Feuerwerk,also nur für Scheininhaber.

  4. #4
    Raritätentester Avatar von aggROBerlin
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    jup, ich hab auch nur die Hülsen, daher leer.
    aggROBerlin

  5. #5
    Neues Mitglied Avatar von TwiX*
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    Welche Strafe steht denn darauf, Klasse 4-Feuerwerk abzubrennen? Also wenn man die Silvester zündet (würde ich aber nicht machen ), glaube ich kaum, dass das jemand merkt!

    MfG,
    TwiX*

  6. #6
    Moderator/Sponsor Avatar von Sascha
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    Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz wenn die bei dir was finden oder nachweisen können,wird dann wohl eine saftige Geldstrafe geben,da es an die Staatsanwaltschaft übergeben wird.

  7. #7
    Moderator Avatar von WeatherbyMagnum
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    Unerlaubtes Abbrennen so wie unerlaubter Besitz ist eine Straftat !!

  8. #8
    Raritätentester Avatar von aggROBerlin
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    Meine sind allerdings auch etwas besonderes, Bei den Alus sind es nur die Alu-Töpfe, welche von Silberhütte nie befüllt wurden.
    aggROBerlin

  9. #9
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    wenn sie voll sind, würde ich sie nie abbrennen.
    30 jahre warten, und dann verkaufen vieleicht.

  10. #10
    FW-Katalogsammler Avatar von Manuel
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    Wie aggro schon beschrieben hat : Sie sind leer

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