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Hallo Michl !
Einige DDR-Artikel ( zb. Prachtfontäne, Vulkanfontäne usw.) sind nach der Wende übernommen worden und mit einer BAM-Nr. versehen. Selbst der "Brillantwirbel" wurde original aus DDR Beständen übernommen und hat einen Aufkleber mit BAM-Nr. bekommen.
Legal ist aber nur Feuerwerk mit BAM-Nr. ! Da führt kein Weg vorbei.
DDR-Knallartikel wurden und waren auch nie mit BAM-Nr. versehen worden, da BKS in den Knallern war.
Selbst was in Deutschland einmal Legal (also mit BAM-Nr.) war, ist plötzlich verboten. Und Du als Besitzer oder Verwender bist über Nacht kriminel !! (Beispiel: Klasse I aufsteigende Artikel, Klasse II Luftheuler oder alle anderen Artikel bei denen die BAM-Nr. erloschen ist !)
So sieht das hier aus ! Zum kotzen, nicht wahr ??
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