Pyroland
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Thema: Ddr

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Neues Mitglied Avatar von TwiX*
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    Altes Feuerwerk

    Ist es eigentlich erlaubt, so altes Feuerwerk (wie z. B. aus der DDR) jetzt noch abzubrennen?

    MfG,
    TwiX*

  2. #2
    Moderator/Sponsor Avatar von Sascha
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    Alles was zu DDR zeiten war hat keine BAM Nummer und ist somit Klasse 4 Feuerwerk,also nur für Scheininhaber.

  3. #3
    Raritätentester Avatar von aggROBerlin
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    jup, ich hab auch nur die Hülsen, daher leer.
    aggROBerlin

  4. #4
    Neues Mitglied Avatar von TwiX*
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    Welche Strafe steht denn darauf, Klasse 4-Feuerwerk abzubrennen? Also wenn man die Silvester zündet (würde ich aber nicht machen ), glaube ich kaum, dass das jemand merkt!

    MfG,
    TwiX*

  5. #5
    Moderator/Sponsor Avatar von Sascha
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    Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz wenn die bei dir was finden oder nachweisen können,wird dann wohl eine saftige Geldstrafe geben,da es an die Staatsanwaltschaft übergeben wird.

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