Pyroland
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Thema: Ddr

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Neues Mitglied Avatar von pyromichl
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    Sagt mal, was ist eigentlich mit dem Einigungsvertrag? Hat der nicht irgendwie besagt, dass Sachen, die zu DDR Zeiten legal waren, dies auch nach der Wende noch sind?

    Mich würde auch interessieren, was z.B. mit Wunderkerzen oder Sturmstreichhölzern ist, die keine BAM haben, weil z.B. aus der DDR.

    Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass unsere Regierung einen ganzen Haufen ungescholdener Ost-Bürger über Nacht zu Straftätern macht, obwohl es diesem Staat ähnlich sähe.
    Gestern war heute noch morgen.

  2. #2
    Moderator Avatar von WeatherbyMagnum
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    Hallo Michl !
    Einige DDR-Artikel ( zb. Prachtfontäne, Vulkanfontäne usw.) sind nach der Wende übernommen worden und mit einer BAM-Nr. versehen. Selbst der "Brillantwirbel" wurde original aus DDR Beständen übernommen und hat einen Aufkleber mit BAM-Nr. bekommen.
    Legal ist aber nur Feuerwerk mit BAM-Nr. ! Da führt kein Weg vorbei.
    DDR-Knallartikel wurden und waren auch nie mit BAM-Nr. versehen worden, da BKS in den Knallern war.
    Selbst was in Deutschland einmal Legal (also mit BAM-Nr.) war, ist plötzlich verboten. Und Du als Besitzer oder Verwender bist über Nacht kriminel !! (Beispiel: Klasse I aufsteigende Artikel, Klasse II Luftheuler oder alle anderen Artikel bei denen die BAM-Nr. erloschen ist !)
    So sieht das hier aus ! Zum kotzen, nicht wahr ??

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