Die Jahreszahl in Verbindung mit der BAM ist die Unbedenklichkeitsnummer der Umverpackung. Die Jahreszahl besagt nur dass die Verpackung im Jahr 1996 erstmals zugelassen wurde. Über das Alter des Inhalts sagt dieses Datum daher nichts aus, außer dass es nach dem Jahr der Zulassung liegen dürfte.