Hallo und WILLKOMMEN.Deine Frage dürfte nach dem lesen von https://www.feuerwerkskiste.de/showthread.php?t=661 beantwortet sein.
Feuerwerker müssen Ihre Veranstaltungen nur anzeigen.
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Feuerwerker müssen Ihre Veranstaltungen nur anzeigen.
Geändert von HRBWBN (03/19/09 um 20:Mar Uhr)
Gruß Heinz
DYNAMITO EXPLODITO
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Kann ich bei den Feuerwerks-shops wie Feuerwerksvitrine.de auch während des jahres bestellen??? Danke. darf man Schwarzpulver dann auch kaufen?? mit dem zeugnis vom lehrgang??. Gibt es in Bayern irgendwelche Feuerwerksfirmen die das anbieten?? danke fuer die hilfe!
Geändert von chris20 (03/20/09 um 13:Mar Uhr)
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Hi Chris,
das Einachste wäre, einfach mal zur Vitrine zu surfen und nachzuschauen ...aber ums kurz zu machen, ja man darf. Geliefert wird aber erst ab dem 29.12.
SP bekommst du in jedem Waffengeschäft mit der entsprechenden Erlaubnis. Allerdings werden im Böllerschein Mengenbegrenzungen eingetragen, und du musst die Verwendung nachweisen. Da wirds schon etwas auffällig, wenn du im Jahr 10kg SP verbrätst...ich hoffe mal sehr, du willst nichts selber bauen, da landest du in Deutschland schneller im Knast als du D-Böller sagen kannst...
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Ich habe gedacht mann könnte mit dem schein bei den feuerwerkshops auch ohne gewerbeschein und ausnahmegenehmigung bestellen während des jahres bestellen
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Du kannst bei allen Shops ohne irgendwelche Genehmigung das ganze Jahr über bestellen, aber erst am 31.12. verwenden. Für die Verwendung unter dem Jahr brauchst Du entweder eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Ornungsamtes (kostet zwischen null und 50 Euro und gilt nur einmal), oder aber eben einen Befähigungsschein nach §7,20 oder 27 SprengG (und bevor du fragst was das nun wieder für Scheine sind, guckst du hier: Sprenggesetz Deutschland)
Viele Grüße,
Tom
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https://www.jgs.pl/fajerwerki-c-26.html?language=en ja meine frage wäre damit geklärt vielen Dank nochmals
Geändert von chris20 (03/21/09 um 17:Mar Uhr)
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