Eigentlich untersagt die Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen Versammlungen an Silvester. Ein Gericht entschied nun, dass ein Verbot kein Mittel zur Pandemie-Eindämmung sei. Demnach können Demos wieder angemeldet werden.
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Eigentlich untersagt die Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen Versammlungen an Silvester. Ein Gericht entschied nun, dass ein Verbot kein Mittel zur Pandemie-Eindämmung sei. Demnach können Demos wieder angemeldet werden.
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