Habe ich noch nie gehört !
Bei allen Knallkörpern die ich von vor 1950 habe ist die Abgabe unter 16 Jahren verboten.
Ab 1950 war das doch schon so, dass alle Knallkörper ab 18 waren. "Verboten ist die Abgabe an Personen unter 18 Jahren" war der alte Wortlaut auf den Knallern.
Aus den 60er Jahren kennen ich an Klasse I lediglich Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen.
Aber genau weiß ich es auch nicht