Scheinies nennt man die Leute/Menschen,die eine Erlaubnis nach §7,§20 oder §27 haben,also Feuerwerker sind.Haben eine Sachkundeprüfung,Praxisprüfung und als Grundlage das man überhaupt zum Lehrgang zugelassen wird,mindestens 26 Helferscheine erworben.
Falls etwas nicht stimmen sollte,bitte ergänzen und/oder berichtigen.
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