Nee nee! Der Schwarzpulverschein für Böller- oder Vorderladerschützen ist nicht gleichzusetzen mit denen nach §§ 7, 20 oder 27 des Sprengstoffgesetzes.
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Nee nee! Der Schwarzpulverschein für Böller- oder Vorderladerschützen ist nicht gleichzusetzen mit denen nach §§ 7, 20 oder 27 des Sprengstoffgesetzes.
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