Zitat Zitat von chris20 Beitrag anzeigen
Ich habe gedacht mann könnte mit dem schein bei den feuerwerkshops auch ohne gewerbeschein und ausnahmegenehmigung bestellen während des jahres bestellen
Du kannst bei allen Shops ohne irgendwelche Genehmigung das ganze Jahr über bestellen, aber erst am 31.12. verwenden. Für die Verwendung unter dem Jahr brauchst Du entweder eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Ornungsamtes (kostet zwischen null und 50 Euro und gilt nur einmal), oder aber eben einen Befähigungsschein nach §7,20 oder 27 SprengG (und bevor du fragst was das nun wieder für Scheine sind, guckst du hier: Sprenggesetz Deutschland)

Viele Grüße,

Tom