Du kannst bei allen Shops ohne irgendwelche Genehmigung das ganze Jahr über bestellen, aber erst am 31.12. verwenden. Für die Verwendung unter dem Jahr brauchst Du entweder eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Ornungsamtes (kostet zwischen null und 50 Euro und gilt nur einmal), oder aber eben einen Befähigungsschein nach §7,20 oder 27 SprengG (und bevor du fragst was das nun wieder für Scheine sind, guckst du hier: Sprenggesetz Deutschland)
Viele Grüße,
Tom
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