Moin
ich war mal so frei das unten aufgeführte einem anderen forum zu entnehmen ich hoffe das stört nicht.
aber es passt genau hierzu find ich...



Es geht um den genauen Zeitpunkt, wann für Knallkörper die Lautstärkebegrenzung kam. Und, seit wann Chinaböller nicht mehr in "Tausend Schnipsel" zerfliegen dürfen, die ja mitunter nachglimmten.
Irgendwie ist diese Info nirgends zu finden, daher möchte ich hier kundtun was mir die BAM auf meine Anfrage geschrieben hat:

"mit dem SprengÄndG im September 1998 und der dazugehörenden 1. SprengV wurde
für Knallkörper festgelegt, dass diese die Lautstärke in einer Entfernung
von 8,0 m von 120 dB (AI) bzw. 120 dB (Apeak) nicht überschreiten dürfen.
Weiterhin sind keine wegschleudernde Splitter über 8,0 m erlaubt. Es dürfen
auch keine brennenden oder glimmenden Splitter entstehen. Diese
Anforderungen sind in der Nr. 26 der Anlage 1 der 1. SprengV festgelegt. Es
gab für bestehende Zulassungen eine Übergangsfrist von einem Jahr. Alle
zugelassenen Knallkörper mussten bei der BAM zur Prüfung eingereicht werden.
Die zugelassenen Knallkörper, die nicht eingereicht wurden, sind dann im
September 1999 erloschen."



So wie ich das sehe , werden wir also laut der momentanen gesetzes lage nie wieder so schöne zerlegungen sehen wie im video.allerhöchstens man ist an silvester mit ein paar raritäten unterwegs.
eigentlich schade aber was soll man machen...