Hallo, zu Deiner Frage; Nach meinen Infos ganz klar gesagt "Sie müssen entfernt werden".
Da ich allerdings nicht 100% tig das Gesetz kenne,hoffe ich auf genauere Infos der Kollegen.
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Hallo, zu Deiner Frage; Nach meinen Infos ganz klar gesagt "Sie müssen entfernt werden".
Da ich allerdings nicht 100% tig das Gesetz kenne,hoffe ich auf genauere Infos der Kollegen.
Gruß Heinz
DYNAMITO EXPLODITO
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Habe mal bei der Vitrine nach geschaut und folgendes gefunden:
Achtung, aufgrund eindeutiger Gesetzesvorgaben erfolgt bei Feuerwerksvitrine die Auslieferung von Luftheulern im Rahmen der Restbestandsreglung, ein sogenanntes Verwendungsverbot oder andere Umstände, die einen Abverkauf von Reste verbieten würden, gibt es nicht. Luftheuler verlieren nicht ihre BAM-Zulassungen, es wird nur keine Neuzulassungen von Luftheulern mehr geben. Alle Sortimente werden daher mit Luftheulern ausgeliefert. (Quelle, BAM-Gesetzestext und Herstellerangaben)
Schönen Tag noch, Andreas
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