Dresden und Chemnitz untersagen zum Jahreswechsel das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk. Verwaltungsgerichte haben Eilanträge gegen diese Verbote abgewiesen.
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Dresden und Chemnitz untersagen zum Jahreswechsel das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk. Verwaltungsgerichte haben Eilanträge gegen diese Verbote abgewiesen.
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