Aero Teufel
Steigender Pyrokreisel
Peng Blizzard
Sind allerdings alle leer
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Peng Blizzard
Sind allerdings alle leer
Geändert von aggROBerlin (01/15/07 um 17:Jan Uhr)
aggROBerlin
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Ist es eigentlich erlaubt, so altes Feuerwerk (wie z. B. aus der DDR) jetzt noch abzubrennen?
MfG,
TwiX*
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Alles was zu DDR zeiten war hat keine BAM Nummer und ist somit Klasse 4 Feuerwerk,also nur für Scheininhaber.
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Welche Strafe steht denn darauf, Klasse 4-Feuerwerk abzubrennen? Also wenn man die Silvester zündet (würde ich aber nicht machen ), glaube ich kaum, dass das jemand merkt!
MfG,
TwiX*
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Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz wenn die bei dir was finden oder nachweisen können,wird dann wohl eine saftige Geldstrafe geben,da es an die Staatsanwaltschaft übergeben wird.
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Unerlaubtes Abbrennen so wie unerlaubter Besitz ist eine Straftat !!
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Meine sind allerdings auch etwas besonderes, Bei den Alus sind es nur die Alu-Töpfe, welche von Silberhütte nie befüllt wurden.
aggROBerlin
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wenn sie voll sind, würde ich sie nie abbrennen.
30 jahre warten, und dann verkaufen vieleicht.
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Wie aggro schon beschrieben hat : Sie sind leer
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