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der besitz von Luftheulern ist nicht verboten. das selbe Thema hatten wir letztens im feuerwerk-Forum
ich zitiere mal UnkrautEx aus dem Feuerwerk-forum
"Nö.
Seh' ich anders. Warum ? Weil ich den Paradingsda 47 des SprengGs in der Zwischenablage hab'
Der gemeine Heuler darf nicht mehr:
Zitat:
... verbracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden ..
Von Aufbewahren, Lagern, Besitzen (und Vernichten) steht da nichts. Ich unterstelle Absicht, zumal das 4.SprengÄndG die entsprechende Stelle unverändert lies.
Ich finde keine (andere) Stelle, welche die Aufbewahrung ohne Erlaubnis sanktioniert."
Geändert von zion (08/18/09 um 00:Aug Uhr)
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