So groß für uns der Spaß am Feuerwerk auch sein mag: der gesetzliche Rahmen in Deutschland erlaubt es uns nur am Jahresende, seine Feuerwerksleidenschaft richtig auszuleben. Nur zu selten ergibt sich die Möglichkeit, mit einer Ausnahmegenehmigung (welche nicht in jeder Stadt so einfach erteilt
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